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Allgemeine Vertragsbedingungen für Führungen

durch gewerblich befugte Fremdenführer

 

Der Vertrag betreffend die Durchführung von Führungen einschließlich Nebenleistungen wird unter folgenden Bedingungen abgeschlossen:

 

  • Diese Vertragsbedingungen erlangen Gültigkeit, wenn dies im Einzelnen zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde.

  • Wurde keine eigene oder keine abweichende Regelung bedungen, so gilt eine ortsübliche Führung zu einem ortsüblichen Entgelt als vereinbart.

  • Reisebetreuer-Tätigkeiten eines Fremdenführers (§ 126 Abs. 4 GewO), insbesondere Transfers, sind zu behandeln wie Führungen.

  • Nach Buchung einer Führung erhält der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Mit Erhalt dieser Bestätigung gilt die Buchung als fixiert und der Auftrag als zustande gekommen. Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden damit anerkannt. Ändern sich die Daten, die in der Auftragsbestätigung festgehalten wurden, ist das ehestmöglich mitzuteilen. Wenn mehr als ein Guide gebucht wurde und sich die Personenanzahl nachträglich reduziert, gelten die hier vorliegenden Stornobedingungen.

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  • Der Auftraggeber hat dem Fremdenführer keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn das Storno schriftlich bis spätestens 14 Tage (beim Fremdenführer einlangend) vor dem Führungstermin erfolgt. Storniert der Auftraggeber zwischen 14 und 3 Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist als Stornogebühr die Hälfte des vereinbarten Führungsentgeltes zu bezahlen. Storniert der Auftraggeber weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Stornierungstag und vereinbarter Führungstag zählen für die Fristberechnung dazu. Die hier genannten Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig vom Verschulden oder einem eingetretenen Schaden zu bezahlen sind. Die Stornogebühr ist gesondert für jede einzelne abgesagte Führung zu entrichten.

 

  • Fallen zusätzliche Kosten (beispielsweise Fahr- oder Eintrittskarten) an, wird das dem Auftraggeber vorab mitgeteilt. Diese zusätzlichen Kosten sind von der Gruppe zu tragen und im Führungshonorar nicht enthalten.

  • Die Gruppengröße sollte bei Stadtführungen 25 Personen nicht überschreiten.

  • Im Falle der Verspätung des Kunden ist der Fremdenführer verpflichtet, 1 Stunde am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Ist eine Verspätung vorhersehbar, wird um einen Anruf gebeten. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten. Die Wartezeit kann abhängig von der Verfügbarkeit des Fremdenführers jeweils in die Führungsdauer eingerechnet werden.

  • Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln. Darüber ist der Auftraggeber zu informieren.

  • Die Führung kann vorzeitig abgebrochen werden, wenn ein unzumutbares Verhalten der Gruppe bzw. eines Teils der Gruppe vorliegt, beispielsweise unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. In diesem Fall wird das Führungshonorar weder zurückerstattet noch vermindert.

  • Die Teilnahme an allen Führungen erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr, es wird keine Haftung übernommen.

  • Die Bezahlung erfolgt bar nach Leistungserbringung oder per Banküberweisung innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung. Anfallende Spesen können verrechnet werden. Überweisungen aus einem EU-Mitgliedstaat unter korrekter IBAN-Angabe sind spesenfrei; bei Überweisungen aus einem Nicht-EU-Staat trägt der überweisende Kunde die Spesen. Ist eine schriftliche Mahnung notwendig, werden EUR 5,-- Mahnspesen verrechnet. Der Rechnungsbetrag enthält gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Umsatzsteuer.

  • Ton- und Filmaufnahmen während der Führung sind nicht gestattet.

  • Alle Führungsprogramme sind urheberrechtlich geschützt.

  • Änderungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vorbehalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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